Seit dem 1914 in Kraft getretenen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz galt in Deutschland das Abstammungsprinzip, das besagt, dass Neugeborene die Staatsbürgerschaft der Eltern übernehmen. Erst seit Januar 2000 wurde das Abstammungsprinzip mit dem Geburtsortsprinzip ergänzt. Die sozialdemokratische Regierung Gerhard Schröders änderte das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) im Jahr 2000. Die Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit dem Geburtsortsprinzip ermöglicht einem in Deutschland geborenen Kind unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, auch wenn die Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Um die Mehrstaatlichkeit zu vermeiden, wurde die Optionspflicht eingeführt. Die Optionspflicht setzte voraus, dass sich nach dem 1. Januar 1990 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden mussten. Der erste Jahrgang der „Optionskinder“ hat im Jahre 2013 das Alter 23 erreicht. Es ist das erste Jahr, in dem die Optionspflicht zum automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führte, sollten sich die betroffenen 23-Jährigen nicht vorher für eine der beiden Staatsbürgerschaften entschieden haben. Das heißt, die Regelung griff 2013 zum ersten Mal in vollem Umfang. Mehrere Hundert junge Leute haben wegen der Regelung bislang ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Mehrere Tausend entschieden sich für den deutschen Pass und mussten die ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben.
Am 20. Dezember 2014 trat das zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Nach dieser Gesetzesänderung entfiel die Optionspflicht, d. h. diese Gruppe darf die mit der Geburt erlangte Staatsbürgerschaft neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres folgende Voraussetzungen erfüllt:
- In Deutschland ab dem Jahre 2000 geboren
- lebt seit acht Jahren in Deutschland
- hat sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht
oder
- verfügt über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung.
Auch die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geborenen Kinder, haben dieses Recht, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit nach der Übergangsvorschrift (§ 40 b StAG) erworben haben. Das bedeutet, dass die Eltern eines zwischen 1990 und 2000 geborenen Kindes einen Antrag für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Optionsmodell nachträglich gestellt haben müssen. D.h., dass es für diese Jahrgangsgruppe noch die Möglichkeit bestand, bis zu ihrem 10. Lebensjahr von dem Geburtsortsprinzip mit Optionsmodell Gebrauch zu machen. Dieses Recht erwarben sie jedoch lediglich auf Antrag der Eltern.
Dies war ein wichtiger und entscheidender Schritt in der Integrationspolitik. Die Aufhebung der Optionspflicht ist zwar ein konsequenter Schritt zur Förderung der Integrationspolitik, jedoch nicht zufriedenstellend. Diejenigen, die vor dem 1. Januar 1990 in Deutschland geboren sind und bei denen kein nachträglicher Antrag durch die Eltern gestellt worden war, sind von diesem Recht ausgeschlossen. Außerdem benachteiligt es auch diejenigen, die sich voreilig für eine Staatsangehörigkeit entschieden hatten.
Künstlich erzeugte Identitäts- und Loyalitätskonflikte
Das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit wird in Deutschland kontrovers debattiert. Die dominierende Meinung ist, dass das Recht der Mehrstaatlichkeit die Integration hindere und Identitäts- und Loyalitätskonflikte zwischen jungen Menschen verursacht verursache. Integrationspolitisch ist dieses Thema vor allem in Wahlkampagnen beliebt, weil es zum Teil instrumentalisiert und populistisch aufgearbeitet wird.
Das kommunale Wahlrecht sowie die doppelte Staatsangehörigkeit sind Themen, die seit Jahrzehnten in der politischen Agenda der Einwanderergenerationen stehen. Bürger mit Migrationshintergrund verlangen für die politische Partizipation und Integration politisches Mitbestimmungsrecht. Dass den Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und seit Jahrzehnten Teil der deutschen Gesellschaft sind, das Mitbestimmungsrecht und Wahlrecht vorenthalten wird, ist aus integrationspolitischen Aspekten nicht nachvollziehbar. Doppelte Staatsbürgerschaft bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und vor allem Verantwortung. Man muss sich auch mit der Kultur, den Problemen und der Politik des Landes auseinandersetzen.
Die jüngsten Debatten über die Integration von Migranten haben das Thema der doppelten Staatsangehörigkeit wieder entfacht. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat sich dafür ausgesprochen, die geltende Gesetzesregelung zur doppelten Staatsangehörigkeit langfristig abzuschaffen. Er bezeichnet die betroffene Generation, die nach dem 1. Januar 1990 in Deutschland geboren ist als „Übergangsgeneration“ und fügt hinzu, dass die doppelte Staatsangehörigkeit nicht weiter vererbt werden soll. CDU-Politiker Jens Spahn stellt die Loyalitätsfrage und behauptet, dass es bei Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften zu einer „gespaltenen Loyalität“ führe. Die Identitäts- und Loyalitätsdiskussion im Bezug auf die doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht nachvollziehbar. Die Identität von Menschen mit Migrationshintergrund wird mit oder ohne doppelte Staatsangehörigkeit von verschiedenen Aspekten beeinflusst. Menschen, die hier geboren und hier aufgewachsen sind, fühlen sich in Deutschland wohl. Heimat ist der Ort, an dem man sich wohlfühlt, wo man sich als Individuum angenommen fühlt und an dem man seine Zukunft plant. Man sollte nicht gezwungen werden, sich gegen die Heimat der Eltern entscheiden zu müssen. Denn man ist auch ein Stück mit dieser Kultur groß geworden. Zu beachten sind ferner die emotionalen und verwandtschaftlichen Beziehungen zum Herkunftsland der Eltern und Großeltern. Die kulturelle Gebundenheit an die Heimat der Elterngeneration kann und sollte als eine Bereicherung der Identität gesehen werden und nicht mit Loyalitätsfragen überschattet werden. So wie es für viele andere Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer Länder der Fall ist. Wenn Forderungen seitens der Politik aufgestellt werden, die besagen, dass langfristig die doppelte Staatsangehörigkeit „nicht weiter vererbt“ werden soll, setzt das ein völlig falsches Signal. Den Menschen mit Migrationshintergrund gibt man das Gefühl Deutsche zweiter Klasse zu sein und nicht zu der deutschen Gesellschaft dazu zu gehören.
In einer Zeit, in der transnationale Identitäten Menschen prägen und das Abstammungs- oder Geburtsortsprinzip weniger entscheidend ist für die Identität des einzelnen, ist die Aufforderung zur Abschaffung der doppelten Staatsangehörigkeit für Menschen bestimmter Staaten ein Rückschlag in der erzielten Rechtslage und ein Rückschritt für die Integration.
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