Der Disziplinarrat des Hauptquartiers wird von der Generalversammlung gewählt und besteht aus drei Mitgliedern. Es prüft die Übereinstimmung des Handelns, Handelns und Handelns von natürlichen und juristischen Personen auf allen Ebenen mit den Gesetzen und der Vereinssatzung. Trifft im Namen der UID-Mitglieder Urteile über die Betroffenen.
Im Falle eines Vorfalls, der eine Disziplinarstrafe erfordert, tritt der Vorstand spätestens innerhalb einer Woche zusammen und trifft die erforderlichen Entscheidungen, setzt sie um und hält sie im Entscheidungsbericht fest. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit entscheidet der Vorsitzende. Disziplinarstrafen werden der betreffenden Person schriftlich mitgeteilt.